Offizielle Campingplätze, „Áreas de Autocaravanas“ (Stellplätze) und etliche kommunale Parkplätze sind zum Übernachten vorgesehen. Nach spanischem Verkehrsrecht dürfen Sie grundsätzlich überall dort über Nacht im Fahrzeug bleiben, wo das Parken erlaubt ist – solange Sie das Fahrzeug nicht über seinen Grundriss hinaus nutzen. Das bedeutet: Kein Aufstellen von Markisen, Tischen, Stühlen oder anderen Campingausrüstungen.
Die Küstenschutz-Verordnung verbietet das Übernachten innerhalb von 20 Metern zur Brandungszone und 100 Metern in geschützten Dünen; in National- und Naturparks gelten häufig noch strengere Auflagen. Regionale Bußgelder reichen von 60 € bis über 500 €, daher lohnt es sich, vorab Stellplätze oder Campingplätze einzuplanen.*
*Stand: 7/2025